Der Rat der Stadt Monheim am Rhein
Ob es um die Gebühren für Müllabfuhr geht, um Bebauungspläne, um die Kindergartenplanung oder um verkaufsoffene Sonntage: Was der Rat entscheidet, hat konkrete Bedeutung dafür, wie es sich in der Stadt leben und arbeiten lässt. Der Rat der Stadt Monheim am Rhein lenkt das kommunalpolitische Geschehen. Er wird für die Dauer von fünf Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von der Bürgerschaft gewählt. Die Größe des Rates bestimmt sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt.
Der Rat der Stadt Monheim am Rhein besteht aus 40 Mitgliedern. Vorsitzender des Rates ist der hauptamtliche Bürgermeister. Er wird von der Bürgerschaft direkt gewählt und ist zugleich Chef der Verwaltung. Er vertritt den Rat und die Verwaltung nach außen, leitet die Sitzungen des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses und setzt deren Tagesordnung fest. Zusätzlich hat der Bürgermeister vielfältige Repräsentationspflichten zu erfüllen.
Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verleiht dem Rat die "Allzuständigkeit" für sämtliche Angelegenheiten, die die Stadt betreffen. Die Bürgerinnen und Bürger können sich mit Anregungen und Beschwerden direkt an den Rat wenden.
Dazu heißt es in Paragraf 24 der Gemeindeordnung: "Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden." Diese Anliegen werden dann in den Ratssitzungen behandelt und oftmals werden Beschlussverfahren in Gang gesetzt.
Häufig ergeht ein Auftrag an die Verwaltung, einem Begehren nachzugehen und eine Beschlussvorlage für den zuständigen Ausschuss oder den Rat zu fertigen. In jeder Rats- und Ausschuss-Sitzung gibt es außerdem eine Fragezeit, in der Einwohnerinnen und Einwohner mündliche Fragen an die Verwaltung richten können. Information zur Fragezeit für Einwohnerinnen und Einwohner (9 kb)
Der Rat entscheidet außerdem über Anträge, die von den in ihm vertretenen Parteien eingebracht werden sowie über Vorlagen, die von der Verwaltung erarbeitet werden. Die Ratsmitglieder sind bei jeder Beschlussfassung nur ihrem Gewissen verpflichtet und von jeglichen Weisungen frei. Nachdem der Rat in einer Angelegenheit beschlossen hat, wird die Verwaltung mit der praktischen Ausgestaltung des Beschlusses beauftragt und hierbei vom Rat kontrolliert.
Dem hauptamtlichen Bürgermeister steht in seiner Funktion als Behördenleiter der Erste Beigeordnete als sein allgemeiner Vertreter zur Seite. Er wird jeweils für die Dauer von acht Jahren in sein Amt gewählt.
Achte Wahlperiode (2009–2014) des Rates der Stadt Monheim am Rhein
Sitzverteilung
| Christlich Demokratische Union (CDU) | 12 |
| Peto – Die junge Alternative | 12 |
| Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) | 8 |
| Bündnis 90 / Die Grünen (Grüne) | 3 |
| Freie Demokratische Partei (FDP) | 3 |
| Menschen für Monheim (MfM) | 1 |
| Die Linke | 1 |
| Gesamt | 40 |
(Stand: 1. September 2010)
CDU-Fraktion
Günter Bosbach, Tim Brühland (Vorsitzender), Karl-Heinz Göbel, Heinz-Jürgen Goldmann, Markus Gronauer, Gabriele Hackel, Robert Helpenstell, Karl König, Bruno Kosmala, Reinhard Ockel, Harald Schlee, Peter Werner
cdu@monheim.de
www.cdu-monheim.de
Peto-Fraktion
Florian Große-Allermann, Karsten Köchling, Jana Lang, Janne Oberdieck, Svenja Oberdieck, Andreas Piana, Lisa Riedel (Vorsitzende), Max Riedel, Lucas Risse, Jens Timmermann, Sven Timmermann, Sabine Weber
peto@monheim.de
www.peto.de
SPD-Fraktion
Alaattin Bayrak, Jens Geyer, Werner Goller, Roland Gunia, Thomas Heinen, Helmut Nieswand, Ursula Schlößer (Vorsitzende), Alexander Schumacher
spd@monheim.de
www.spd-monheim.de
Grünen-Fraktion
Manfred Poell, Andrea Stamm (Vorsitzende), Dr. Norbert Stapper
b90gruene@monheim.de
www.gruene.de/monheim
FDP-Fraktion
Ulrich Anhut, Marion Prondzinsky-Kohlmetz (Vorsitzende), Dr. Doris Schröder-Weber
fdp@monheim.de
www.fdp-monheim.com
Menschen für Monheim
Lilo Friedrich
www.menschen-fuer-monheim.de
Die Linke
Benjamin Kenzler
info@linke-monheim.de
www.dielinke-monheim.de
Ausschüsse
Aufgrund der Vielfalt der anfallenden Aufgaben sieht die Gemeindeordnung die Bildung von Fachausschüssen vor, die die Angelegenheiten vorberaten und dem Rat Beschlussempfehlungen geben oder aufgrund von Übertragungen von Befugnissen durch den Rat auch selbst Entscheidungen treffen. Zu Mitgliedern der Ausschüsse können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger bestellt werden. Volljährige sachkundige Einwohner können den Ausschüssen als Mitglieder mit beratender Stimme angehören.
Jede Stadt ist aufgrund der Gemeindeordnung verpflichtet, bestimmte Ausschüsse zu bilden. In Monheim am Rhein sind dies der Haupt- und Finanzausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss. Außerdem bestehen folgende Fachausschüsse:
- Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
- Jugendhilfeausschuss
- Ausschuss für öffentliche und soziale Angelegenheiten
- Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Bau- und Verkehrswesen
- Wahlprüfungsausschuss
Die Rats- und Ausschusssitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Die Termine werden im Ratsinformationssystem bekanntgegeben. Die Geschäftsordnung des Rates sieht für bestimmte Angelegenheiten den Ausschluss der Öffentlichkeit vor.
Ob Meldeangelegenheit, Heirat, Baugenehmigung oder die Beantragung von Wohngeld – die Verwaltung erledigt eine Fülle von Aufgaben und kümmert sich um die unterschiedlichsten Anliegen.

